Wasserkraftbetreiber schlagen Alarm

    EEG-Novelle 2027 gefährdet kleine Anlagen und die Versorgungssicherheit

    Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sorgt bei Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen in Bayern und ganz Deutschland für große Sorge. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit politischen und fachlichen Entscheidungsträgern statt.

    In Unterzettlitz bei Kulmbach tauschten sich Wasserkraftbetreiber mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, Michael Otte (stellvertretender Präsident der IHK Oberfranken), Markus Ruckdeschel (Energieagentur Oberfranken) sowie Ingrid Flieger (Klimaschutzmanagerin des Landkreises Kulmbach) über die Folgen des aktuellen Referentenentwurfs aus. Eine weitere Gesprächsrunde fand in Heinersreuth mit der Bundestagsabgeordneten Silke Launert, der Bürgermeisterin Simone Kirschner sowie Vertretern der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. und regionale Anlagenbetreibern statt. Dabei wurde deutlich, dass die vorgesehenen Änderungen – insbesondere die Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt – viele der rund 4.000 verbliebenen Wasserkraftanlagen in Bayern wirtschaftlich gefährden würden.

    Dr. Launert stellte sich in dem Austausch klar hinter die Betreiber. Sie betonte, dass die Argumentation des Referentenentwurfs, die sich an der Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaikanlagen orientiere, auf die Wasserkraft nicht übertragbar sei. Wasserkraft liefere grundlastfähig, wetterunabhängig und steuerbar Strom und trage damit wesentlich zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei. Zudem verwies sie darauf, dass bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sei, dass die Potenziale der kleinen Wasserkraft gehoben werden sollen. Ihr Fazit: Wer Versorgungssicherheit, Netzstabilität und eine erfolgreiche Energiewende will, darf die kleine Wasserkraft nicht schwächen. Weitere Informationen zum Austausch mit Dr. Silke Launert

     

    Kleine Wasserkraft: Bewährte erneuerbare Energie mit hohem Systemnutzen

    Kleine Wasserkraftanlagen leisten seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer sicheren, nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung. Ihr besonderer Wert liegt nicht allein in der CO₂-freien Stromerzeugung, sondern vor allem in ihrer hohen Systemdienlichkeit. Als grundlastfähige und wetterunabhängige Energiequelle liefern sie kontinuierlich Strom – Tag und Nacht, Sommer wie Winter – und tragen wesentlich zur Stabilität und Resilienz unseres Energiesystems bei.

    Im Gegensatz zu fluktuierenden erneuerbaren Energien ist Wasserkraft jederzeit verfügbar und in ihrer Leistung regelbar. Sie kann kurzfristig auf Veränderungen im Netz reagieren und so Spannung und Frequenz stabilisieren. Durch ihre dezentrale Einspeisung entlasten kleine Wasserkraftwerke regionale Verteilnetze, reduzieren Übertragungsverluste und verringern den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau.

    Darüber hinaus verfügen viele Anlagen über Eigenschaften wie Inselbetriebs- und teilweise Schwarzstartfähigkeit. Damit können sie bei großflächigen Stromausfällen oder anderen Krisensituationen einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau des Stromnetzes und zur Versorgung kritischer Infrastruktur leisten. Kleine Wasserkraft stärkt somit nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Vorsorge- und Krisenresilienz von Regionen.

    Neben der Energieerzeugung übernehmen viele Anlagen weitere wichtige Aufgaben: Sie tragen zum Wasserrückhalt und Gewässermanagement bei, entfernen Treib- und Staugut, unterstützen die Pflege der Kulturlandschaft und schaffen durch Investitionen, Aufträge und Steuerzahlungen eine erhebliche regionale Wertschöpfung.

    Auswirkungen auf Betreiber, Versorgungssicherheit und Krisenresilienz

    Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht vor, die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt abzuschaffen. Für viele kleine Wasserkraftwerke würde dies das wirtschaftliche Aus bedeuten. Modernisierungen, ökologische Verbesserungen und technische Erneuerungen wären ohne eine verlässliche Vergütung kaum noch finanzierbar. Zahlreiche Anlagen müssten mittelfristig stillgelegt werden.

    Mit jeder stillgelegten Anlage geht eine verlässliche, grundlastfähige und regelbare Quelle erneuerbarer Energie verloren. Gleichzeitig steigt der Bedarf an zusätzlichem Netzausbau, Speichern und Reservekapazitäten. Besonders schwer wiegt jedoch der Verlust an Krisenresilienz: Dezentrale, technisch robuste und lokal verankerte Anlagen erhöhen die Versorgungssicherheit und stärken die Fähigkeit von Regionen, auch in außergewöhnlichen Situationen handlungsfähig zu bleiben.

    Politische Unterstützung für den Erhalt der Kleinen Wasserkraft

    In den Gesprächen mit den Abgeordneten wurde deutlich, dass die Kleine Wasserkraft weit mehr ist als eine traditionelle Form der Energieerzeugung. Sie ist ein strategisch wichtiger Bestandteil eines resilienten, dezentralen und klimafreundlichen Energiesystems.

    Die Betreiber appellieren daher an die Bundesregierung, die Kleine Wasserkraft von den geplanten Einschränkungen auszunehmen. Wer Versorgungssicherheit, Netzstabilität, regionale Wertschöpfung und eine erfolgreiche Energiewende sichern will, darf diese bewährte und systemrelevante Technologie nicht schwächen.

    Mai 2026