35 Jahre Tschernobyl und neues EU-Ziel für CO2-Reduktion bis 2030 untermauern Notwendigkeit von Strom aus Wasserkraftanlagen ++ Bayerische Wasserkraftverbände VWB und LVBW fordern, energiewirtschaftliche Belange der Wasserkraft stärker zu berücksichtigen
Zwei aktuelle Anlässe untermauern einmal mehr, dass die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft grundsätzlich im öffentlichen Interesse steht und als solches in genehmigungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Am kommenden Montag, dem 26. April, jährt sich das Reaktorunglück von Tschernobyl zum 35. Mal. Es erinnert daran, dass jede regenerativ erzeugte Kilowattstunde Strom den Bedarf an Energie aus Atomkraft und damit einhergehende Risiken verringert. Dazu kommt der Beschluss der Europäischen Union (EU) von dieser Woche: Anstatt 40 Prozent soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 nun um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 in den EU-Staaten reduziert werden. „Hierfür ist es sinnvoll und notwendig, bestehende und bewährte Erneuerbare-Energien-Technologien zu nutzen“, appelliert Hermann Steinmaßl, Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. „Das Potenzial von Wasserkraftanlagen, die stabil und zuverlässig CO2-freien Strom liefern, sollte ausgeschöpft werden“.