Kleine Wasserkraft durch EEG-Entwurf massiv bedroht

Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen <25 kW gefährdet über 50 % der kleinen Wasserkraft in Deutschland

Der aktuelle Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) führt in der Branche der kleinen Wasserkraft zu erheblicher Verunsicherung. Die vorgesehene Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW würde insbesondere kleine Wasserkraftanlagen sowie weitere dezentrale Erzeugungsformen spürbar treffen. 

Dabei basiert die 25-kW-Schwelle auf einer pauschalen Größenabgrenzung, die technologieunabhängig angewendet wird. Eine alleinige Betrachtung der installierten Leistung (kW) greift jedoch zu kurz, da sie die tatsächliche Stromerzeugung und Systemwirkung nur unzureichend abbildet. Für die Bewertung der energiewirtschaftlichen Relevanz ist vielmehr die erzeugte Jahresarbeit (kWh) entscheidend. Gerade kontinuierlich einspeisende Technologien wie die Wasserkraft leisten durch ihre 24/7-Verfügbarkeit eine dauerhaft systemstabilisierende Stromerzeugung mit hohen Volllaststunden.

Systemrelevanz und energiewirtschaftliche Bedeutung kleiner Wasserkraftanlagen

„Es ist enttäuschend, dass der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen unverändert in den Referentenentwurf übernommen wurde“, erklärt Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke.

In der öffentlichen Wahrnehmung und politischen Debatte ist bislang kaum angekommen, dass von der Regelung bundesweit mehr als 50 Prozent der rund 7.300 Wasserkraftanlagen betroffen wären. Diese Anlagen leisten mit durchschnittlich rund 5.000 Volllaststunden einen besonders verlässlichen, planbaren und systemdienlichen Beitrag zur Stromversorgung.

Kleine Wasserkraft ist damit kein Nischensegment, sondern ein tragender Baustein eines resilienten, dezentralen und erneuerbaren Energiesystems. Sie stabilisiert Netze unmittelbar vor Ort, reduziert den Bedarf an Netzausbau und erhöht gleichzeitig Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit des Gesamtsystems – zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende. Dieser systemdienliche Mehrwert ist volkswirtschaftlich eindeutig relevant, wird im aktuellen Förderdesign jedoch nicht angemessen berücksichtigt.
Gerade in Zeiten zunehmender Unsicherheiten im Energiesystem leisten kleine, dezentrale Wasserkraftanlagen einen wichtigen Beitrag zur Krisenvorsorge. Sie sind lokal verankert, technisch robust und liefern auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen kontinuierlich erneuerbaren Strom.


Die Abschaffung der Einspeisevergütung nimmt den betroffenen Anlagenbetreibern zudem jede wirtschaftliche Perspektive für Modernisierung, Reaktivierung oder Neubau in dieser Leistungsklasse. Damit droht langfristig eine schleichende Stilllegung eines bedeutenden Teils einer seit Jahrzehnten bestehenden Energie-Infrastruktur.
„Wenn das BMWE es ernst meint mit mehr Versorgungssicherheit, Resilienz und Bezahlbarkeit der Energiewende, dann darf die kleine Wasserkraft nicht aus dem EEG herausgenommen werden“, so Lang weiter. „Was wir brauchen, ist nicht weniger, sondern mehr systemdienliche Wasserkraft.“


Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. fordert daher, den vorgesehenen Förderstopp für Anlagen unter 25 kW aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen den systemdienlichen Beitrag der Wasserkraft ausdrücklich anzuerkennen und gezielt zu stärken.

Berlin, 23.04.2026