Grüß Gott und herzlich willkommen!

Wir freuen uns, dass Sie sich die Zeit nehmen und an der Arbeit und dem Internet-Auftritt der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e. V. (VWB) Interesse zeigen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Wasserkraft und nehmen Ihre Anregungen auf.

Ihre Vorstände und Mitarbeiter der Geschäftsstelle

Wasserkraft-Blog
Unser neuer Wasserkraft-Blog ist online.
Vorstände

Anton Zeller
Ehrenvorsitzender

Fritz Schweiger
1. Vorsitzender

Dipl. Ing. Hermann Steinmaßl
2. Vorsitzender

Dr. Martin Schröder
3. Vorsitzender

Michael Müller
Schatzmeister

Prof. Dr. Peter Rutschmann
Schriftführer
Aktuelles
21.07.2023
Großes Interesse auf den bayerischen Tagen der Wasserkraft

32 bayerische Anlagenbetreiber öffneten vom 14. bis 16. Juli 2023 ihre Tore. Bundes- und Landtagsabgeordnete aus mehreren Parteien unterstützen die Veranstaltungen und hoben die Bedeutung der Wasserkraft für die Stromversorgung in Bayern und die Energiewende hervor. Das Interesse aus der Bevölkerung war groß.

Tausende von Bürgerinnen und Bürgern haben am vergangenen Wochenende (14. bis 16. Juli 2023) die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort bei Anlagenbetreibern über die Stromerzeugung aus Wasserkraft zu informieren. Die Tage der Wasserkraft mit 36 Kraftwerken in ganz Bayern fanden in diesem Jahr im Rahmen der Bayerischen Energietage statt. Hermann Steinmaßl, Altlandrat und stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V., resümiert: „Die Wasserkraft hat gezeigt, was sie kann und wie die klimafreundliche Zukunft Strom gemeinsam mit Wasserkraft und Ökologie möglich ist.“ Die VWB hatte zusammen dem Landesverband bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW) zu den Tagen der Wasserkraft eingeladen.

Unter dem Motto „Energiewende. Hier. Jetzt“ hatte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dazu aufgerufen, in Praxisbeispielen zu demonstrieren, wie Energiewende vor Ort erfolgreich praktiziert wird. Über 130 Veranstaltungen in ganz Bayern wurden angemeldet. Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER), Bayerns Wirtschafts- und Energieminister, lobt das Engagement der vielen Aktiven: „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Schon heute packen viele Akteure an, damit wir unser Ziel eines klimaneutralen Bayerns erreichen. Genau das wollten wir an den Bayerischen Energietagen zeigen. Drei Tage lang konnten Bürger Wasserkraft- und Umspannwerke genauso besichtigen wie Passivhäuser oder die weltweit einzigartige Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage in Althegnenberg. Wir begrüßen jedes Engagement von Eigenheimbesitzern, Kommunen und Industrieunternehmen beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn nur gemeinsam werden wir die Dekarbonisierung schaffen.“

Die Tage der Wasserkraft standen unter dem Motto: „Zukunft Strom. Gemeinsam mit der Wasserkraft“. 32 Mitglieder aus den bayerischen Landesverbänden öffneten ihre Türen, viele hatten prominente Redner aus der Politik und Verwaltung zu Gast.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie im pdf-Dokument. 

13.06.2023
Zukunft Strom. Gemeinsam mit der Wasserkraft: Tage der Wasserkraft 2023

Anlagenbetreiber in ganz Bayern laden vom 14. bis 16. Juli 2023 ein, ihre Wasserkraftwerke auf einem Tag der offenen Tür zu besichtigen 

Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr laden Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern auch 2023 wieder ein, ihre Anlagen zu besichtigen. In diesem Jahr finden die „Tage der Wasserkraft“ im Rahmen der Bayerischen Energietage vom 14. bis 16. Juli 2023 statt. Unter dem Motto „Energiewende. Hier. Jetzt“ hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dazu aufgerufen, in unterschiedlichsten Veranstaltungen zu zeigen, wie Energiewende vor Ort gelingt. „Diese großartige Aktion des Freistaates Bayern begleiten wir gerne, um auch die besondere Bedeutung der Wasserkraft für Bayern darzustellen“, betont Hermann Steinmaßl, Altlandrat und stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. 

Das Motto der Tage der Wasserkraft lautet „Zukunft Strom. Gemeinsam mit der Wasserkraft“. Zahlreiche Mitglieder der beiden bayerischen Verbände, der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG, werden ihre Anlagen präsentieren und haben bereits Veranstaltungen angemeldet. 

Buntes Programm für die ganze Familie

Die Anlagenbetreiber laden zu Tagen der offenen Tür ein mit Besichtigung der Wasserkraftwerke, Führungen und Vorträgen. Die Wasserkraft, eine Energie mit Tradition und Zukunft, wird sichtbar und erlebbar gemacht. Deshalb werden sowohl die Historie und Technik der Anlagen als auch die Vorteile der Wasserkraft – wie zum Beispiel so wichtige Systemdienstleistungen wie die Notstromversorgung im regionalen Bereich - präsentiert und erläutert. Anhand von Fischtreppen wird die Durchgängigkeit für Fische gezeigt. An manchen Veranstaltungsorten wird es auch möglich sein, angeschlossene Museen oder Getreidemühlen zu besichtigen.

„Versorgungssicherheit, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Ökologie: Diese vier Säulen zeichnen die Wasserkraft aus“, sagt Steinmaßl. „Unsere Wasserkraftanlagen erzeugen regional zuverlässigen, klimafreundlichen Strom und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Wir freuen uns darauf, unsere Technologie, die historisch und modern zugleich ist, vorzustellen.“ 

Im nachfolgenden PDF finden Sie eine aktuelle Liste mit den Teilnehmern und Veranstaltungen 

30.05.2023
BDW-Positionspapier zur Anhörung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Wiederherstellung der Natur (“Nature Restoration Law”)

Mit dem Entwurf einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt die EU-Kommission auf eine Wiederherstellung von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten in den Land- und Meeresgebieten der Europäischen Union, um die langfristige und nachhaltige Erholung einer artenreichen und wider-standsfähigen Natur zu ermöglichen, einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpas-sungsziele der EU zu leisten und damit gleichzeitig auch internationale Verpflichtungen zu erfüllen. Explizit sollen
• bis 2030 auf 20 % der Land- und Meeresflächen der EU, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen worden sein sowie u. a.
• 25.000 km frei fließende Gewässer wiederhergestellt werden.

Der Umbau unserer Energieversorgung hin zu einer klimaneutralen, verschmutzungsfreien und mög-lichst flächensparenden erneuerbaren Energieproduktion unterstützt bereits die Ziele dieser Ver-ordnung. Klimaschutz und Klimaanpassung, aber auch der Natur- und Artenschutz werden dadurch verbessert. Mit Blick auf das Ziel der frei fließenden Gewässer kommt den bestehenden Querbauwer-ken eine besondere Rolle in Verbindung mit dem Landschaftswasserhaushalt zu. Eine ergänzende energetische Nutzung erhöht deren Bedeutung durch die Produktion CO2-freien Stroms aus Wasser-kraft. Querbauwerke stehen daher nicht per se im Gegensatz zu frei fließenden Gewässern, sondern erfordern lediglich besonderer Maßnahmen, um auch diesem Anspruch gerecht zu werden.

• In Bezug auf die zukünftig vermehrt auftretenden Hoch- und Niedrigwasserextreme erfüllen Querbauwerke in unseren Fließgewässern wichtige Aufgaben zur Klimaanpassung. Durch einen kontrollierten Energieabbau, die Drosselung der Abflussgeschwindigkeit und den Wasserrück-halt an diesen Bauwerken wird die Resilienz unserer Fließgewässer maßgeblich gestärkt. Die Querbauwerke helfen somit, zukünftige Extremsituationen abzumildern, stabilisieren das Grund-wasserniveau, ermöglichen die Grundwasserneubildung in den Auen und verbessern die Was-serverfügbarkeit für die Trink- und Brauchwassergewinnung. Gerade in Niedrigwasserperioden werden durch den Wasserrückhalt der Stauhaltungen die Feuchtgebiete in den Auen erhalten und bilden wichtige Rückzugshabitate für aquatische Lebewesen. Die bestehenden Querbau-werke sollten daher möglichst erhalten, einer energetischen Nutzung zugeführt und - wo noch nicht erfolgt - gewässerökologisch durchgängig gestaltet werden.

• Querbauwerke sollten nur in Ausnahmefällen und nach Sicherstellung einer genauen Einzelfall-prüfung, die die gesamte Gewässerdynamik2 berücksichtigt entfernt werden können. Im Zuge der Energiewende, der erforderlichen Klimaneutralität und in Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses Erneuerbarer Energien, sind die energetischen Potenziale vorhandener Querbauwerke eingehend zu prüfen und nutzbar zu machen. Dabei sind auch Aspekte des Hoch-wasserschutzes und Wasserrückhalts einzubeziehen. Erst nach ganzheitlicher Prüfung inkl. der möglichen zukünftigen energetischen Nutzung dürfen Querbauwerke entfernt werden können.
• Über 3.000 km Betriebsgräben der Laufwasserkraftanlagen stellen wichtige Rückzugshabitate vorwiegend bei extremen Abflusssituationen dar. Die Steuerungsmöglichkeiten der Laufwasser-kraftanlagen sollten daher erweitert und im Falle von Dürre- und Hochwasserereignissen in das Wassermanagement eingebunden werden. Dazu ist die Möglichkeit zu schaffen, Wasserrückhal-tungen temporär aufzuhöhen, um bei Bedarf die Retentionsräume zu erweitern und auch bei extremen Situationen ein natürliches Abflussverhalten zu erreichen. Auf diese Weise unterstützt die Wasserkraftnutzung in Schutzgebieten und gerade bei Dürrezeiten die Gewässerresilienz und trägt maßgeblich zur Erreichung der Schutzziele bei.
• Fischwege und Fischschutzeinrichtungen nach aktuellen technischen Standards erfüllen die Durchgängigkeitskriterien für frei fließende Gewässer, sichern die Verträglichkeit mit den Vor-gaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Zielerreichung dieses Verordnungsentwurfs. Was-serkraftanlagen an Querbauwerken, die diese Kriterien erfüllen, sind explizit als vereinbar mit den Anforderungen des Nature Restoration Law zu benennen und ihr Bestand zu sichern. Lo-kale Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien unterstützen den Natur- und Artenschutz, was auch die Biodiversitätsstrategie anerkennt5. Der Bau von Fischwegen fördert die biologische Durchgängigkeit und muss vorangetrieben werden. Dadurch wird eine Win-win-Situation für die Wiederherstellung der Natur und die Erzeugung Erneuerbarer Energie geschaffen.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss der VO-Entwurf Technologieoffenheit wahren und darf keine Erneuerbare einseitig diskriminieren. Die Wasserkraft dient wie alle anderen Erneuerbaren dem Klimaschutz und den Erfordernissen der Klimaanpassung. Nutzen wir diese Vorteile!

 

 

 

17.05.2023
Wasserkraft als unverzichtbare Säule einer zuverlässigen und planbaren Stromversorgung

Auf der Jahrestagung Wasserkraft Bayern 2023 und Mitgliederversammlung der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern betonen Referenten aus Politik, Forschung und Wirtschaft die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz und zeigen Möglichkeiten zum Heben des Potenzials auf 

München, 17. Mai 2023. Mit hochkarätigen Referenten aus der Politik, Forschung und Wirtschaft sowie rund 200 Mitgliedern fanden am 17. Mai 2023 in München die Jahrestagung Wasserkraft Bayern 2023 und die Mitgliederversammlung der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB) statt. In den Vorträgen drehte es sich um die Bedeutung der Wasserkraft zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 in Bayern und der Energiewende-Ziele. Es wurde deutlich, dass Wasserkraftanlagen durch ihre Eigenschaften wie Grundlastfähigkeit, Netzstabilisierung und regionale Energieerzeugung eine wichtige Rolle in der klimaschonenden regenerativen Energieversorgung spielen. Digitalisierung und innovative Geschäftsmodelle wie die Kombination mit Ladesäulen für Elektromobilität sorgen zudem für neue Chancen. 

Die komplette Mitteilung können Sie dem nachfolgenden pdf-Dokument entnehmen. Zudem führt Sie der Link zur digitalen Pressemappe, in der Sie alle weiteren Informationen und Bilder finden. 

Bildunterschrift: Christian Dürr MdB, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion

04.05.2023
Bayerische Energietage und Tage der Wasserkraft vom 14.-16. Juli 2023 - Beteiligen Sie sich am Tag der offenen Tür mit Ihrer Wasserkraft!

Bayerische Energietage 2023 – Energiewende. Hier. Jetzt.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ruft im Rahmen der Initiative Team Energiewende Bayern zu den „Bayerischen Energietagen – Energiewende. Hier. Jetzt.“ auf. Bayernweit finden Aktionen und Veranstaltungen statt. Alle können mitmachen und sich beteiligen, um die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf die Energiewende und eine klimaneutrale Zukunft mit der Wasserkraft zu lenken. 

Die Bayerischen Energietage machen diesen Einsatz sichtbar und bieten eine Plattform, um alle Tätigkeiten zur Energiewende in der Öffentlichkeit vorzustellen und gemeinsam eine Energiezukunft in Bayern zu gestalten. Die Wasserkraft ist da ein zentraler Baustein.

Tage der Wasserkraft 2023 vom 14.-16. Juli 2023

Das machen wir gemeinsam mit dem Motto: Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft!

Die Wasserkraft soll gemeinsam mit den erneuerbaren Energien bei den Bayerischen Energietagen eine herausragende Rolle spielen. Zu diesem Zweck begleitet die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. als ernannter und ausgezeichneter Unterstützer im Team Energiewende gemeinsam mit dem LVBW eG die Aktion „Tage der Wasserkraft 2023“ zwischen 14.-16. Juli 2023.

Das Ziel ist es, ein Wasserkraftwerk der Öffentlichkeit am Tag der offenen Tür in jedem Landkreis in Bayern zu präsentieren und die interessanten Fakten und Vorteilen der Wasserkraft vermitteln zu können. Wasserkraft ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Bayern.

Machen Sie mit!

Werden Sie aktiv und teilen Sie Ihre Erfahrungen! Vernetzen Sie sich und beteiligen Sie sich ggf. zusammen mit Ihrem nächsten Wasserkraftnachbarn. Egal ob mit Informationsständen, Beratungen, Vorträgen, Besichtigungen, Führungen oder einem Filmabend. 

Laden Sie Kommune, Gemeinde-, Stadt- / Landrat, Fraktionen im Kreistag, Abgeordnete aus Land (MdL), Bund (MdB), Kitas und Schulen, Kirchen, Vereine und andere Verbände, Unternehmen, sowie Sport, Feuerwehr, Burschenschaften, Rettungsdienst, etc. ein. Es geht um unsere gemeinsame Zukunft – diese müssen wir sichtbar machen!

Zeigen Sie die Vorteile und die Stärke der Wasserkraft für eine sichere und nachhaltige Energiewende. Stellen Sie die hohe Bedeutung der Wasserkraft zur Energiezukunft aufgrund ihrer wesentlichen Leistungen in Ihrer Region vor. Falls Sie als Anlagenbetreiber etwas Vorzeigenswertes darstellen könnten, wie z.B. eine besondere Technik, Fischwanderhilfe, ökologische Maßnahmen, gutes Verhältnis mit den „Anglern“, besondere Rolle im Raum zur „Versorgungssicherheit“, wichtiger Energielieferant für Mühle, Sägewerk, etc. sollten Sie das im Rahmen Ihrer Veranstaltung besonders hervorheben.

Inhaltlich können wir Sie gerne mit Argumentationspapieren und Broschüren unterstützen. Programmvorlagen, Einladungsvorlage, gemeinsame Pressemitteilung und weitere Materialien könnten von uns geliefert werden. Wir stellen Ihnen gerne Werbematerialien, Flyer und Plakaten zur Verfügung, geben Sie einfach Bescheid. Zusätzlich unterstützt das Team Energiewende Bayern Sie auch mit einem umfangreichen Marketingpaket, das ein Kommunikationspaket, ein Pressepaket und hilfreiche Materialien für die Bewerbung und Umsetzung Ihrer Aktionen und Veranstaltungen über verschiedene Kanäle enthält.

Melden Sie sich jetzt an!

Sie können sich ganz einfach mit dem Anmeldeformular, das Sie hier als pdf-Dokument finden, anmelden. Bitte senden Sie hierzu das ausgefüllte Formular zurück.

Für Rückfragen und Anmeldung steht Ihnen gerne Frau Dr. Alayoubi unter 0172/4628080 oder m.alayoubi@wasserkraft-bayern.de zur Verfügung.

20.04.2023
VWB und LVBW fordern: Überragendes öffentliches Interesse für Erneuerbare endlich in die Praxis umsetzen

Bayerische Wasserkraftverbände bekräftigen Forderungen aus „Bayernplan Energie 2040“ ++ VWB und LVBW fordern konsequente Berücksichtigung des überragenden öffentlichen Interesses der erneuerbaren Energien im Verwaltungsvollzug zum Erreichen der Klimaneutralität.

München/Regensburg, 20. April 2023. Der am 19. April 2023 veröffentlichte „Bayernplan Energie 2040“ hat einmal mehr die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen deutlich gemacht. „In Anbetracht des rasant fortschreitenden Klimawandels ist das Projekt Klimaneutralität Bayern bis 2040 alternativlos“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw). Die Studie wurde von der VBEW Dienstleistungsgesellschaft in Kooperation mit der vbw in Auftrag gegeben. Und auch das Abschalten der letzten Kernkraftwerke in Deutschland macht jede Kilowattstunde Strom, die aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, umso bedeutsamer. Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB) und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG (LVBW) fordern daher, dem in Gesetzen auf EU-, Bundes- und Landesebene verankerten überragenden öffentlichen Interesse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen endlich das notwendige Gewicht in Genehmigungsverfahren und anderen Verwaltungsentscheidungen einzuräumen. „Dafür ist es dringend nötig, dass die zuständigen bayerischen Staatsministerien Vollzugshinweise, die bei jedem Verwaltungshandeln mit Bedeutung für die Energiewende zu beachten sind, an die ihnen unterstellten Behörden richten,“ sagt Dr. Martin Schröder, Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern. Denn an ihre Weisungen sind die Beamten gebunden. 

Die komplette Pressemitteilung finden Sie im PDF. 

16.12.2022
Stärkung der Erneuerbaren Energien in Bayern – Bericht aus der Kabinettssitzung

Zentrale Stellschraube, um die Energieversorgung Bayerns mittel- bis langfristig zu sichern, die ambitionierten bayerischen Klimaschutzziele zu erreichen und die Wirtschaft mit grünem Strom bei der Dekarbonisierung zu unterstützen ist der beschleunigte Ausbau aller Erneuerbaren Energien im Freistaat. Mit dem Bayerischen Energieplan 2030 hat die Staatsregierung bereits entsprechende Ziele formuliert. Die Stromerzeugung mit regenerativen Energien soll bis 2030 in Bayern von 39,6 TWh (Stand 2020) auf rund 78 TWh verdoppelt werden.

Bei der Stärkung der Heimatenergien spielt insbesondere auch die Wasserkraft eine wichtige Rolle. Hier wird ein Potential von rund plus 1 TWh pro Jahr insbesondere durch Modernisierung und Nachrüstung gesehen. Im September 2022 wurde z.B. allein durch die Erneuerung und Erweiterung des Kraftwerks Töging / Jettenbach die Stromerzeugung um 0,14 TWh / a erhöht. Eine aktuelle Analyse des Ökoenergie-Instituts Bayern am LfU hat zudem bereits eine Neubewertung der Potentiale an bestehenden Querbauwerken in Bayern vorgenommen. Hier besteht ein Potential von 20 MW, das ebenfalls genutzt werden kann. Zudem unterstützt der Freistaat die Modernisierung der kleinen Wasserkraft mit einem eigenen Programm. Auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum EEG 2023 konnte seitens des Freistaates viel für die Wasserkraft erreicht werden. Insbesondere konnte sichergestellt werden, dass der vorgesehene gesetzliche Vorrang auch für die Wasserkraft gilt. Zudem will die Staatsregierung das Wasserkraftpotential an der Unteren Salzach im Tittmoninger Becken nutzen und hat hierfür bereits finanzielle Mittel in der Höhe von 20 Mio. Euro auf den Weg gebracht. 

• Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird bezüglich des identifizierten Potentials von 20 MW an bestehenden Querbauwerken das Gespräch mit möglichen Investoren suchen, um hier entsprechend neue Projekte zu initiieren. 

• Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden intensiv daran arbeiten, um eine Wasserkraftnutzung an der unteren Salzach im Tittmoninger Becken zu realisieren. Hierbei ist eine größtmögliche Ausnutzung des vorhandenen Potenzials anzustreben.

• Die Bayerische Staatsregierung wird sich weiter gegenüber dem Bund für angemessene Rahmenbedingungen für die Wasserkraft einsetzen. Nötig ist insbesondere: 

  1. die Abschaffung der Degression bei der Wasserkraft;
  2. die Einführung einer weiteren EEG-Vergütungsstufe für Wasserkraftanlagen mit einer kleinen Leistung sowie
  3. eine Reduktion der geforderten Leistungssteigerung im EEG von 10 auf 3 Prozent für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW.
  4. Zudem bedarf es wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke.
16.12.2022
Betreiberumfrage zur Wasserkraft gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Nehmen Sie bitte teil!

Das Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Erstellung des Erfahrungsberichts zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Wasserkraft und in diesem Rahmen mit einer Umfrage bei Betreibern einer Wasserkraftanlage beauftragt. 

Ziel des Berichtes ist es, die Wirkung und die Effektivität von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem EEG 2017 und EEG 2021 zu untersuchen und Änderungsvorschläge für die Fortschreibung des EEG zu formulieren. Im Juni 2021 hat das Ingenieurbüro Floecksmühle den ersten Teil der Umfrage durchgeführt. Um die Datengrundlage für den Schlussbericht zu verbessern, führt Floecksmühle im Dezember 2022 den zweiten Teil durch. Es werden Betreiber angeschrieben, deren WKA eine Förderung gemäß EEG 2017 oder EEG 2021 erhalten und in der Postkartenaktion im vergangenen Jahr noch nicht erfasst wurden. 

Die Umfrage erfolgt wieder anonym mit Hilfe einer Postkarte. Die Bundesnetzagentur sendet die Karten im Dezember 2022 an die Anlagenbetreiber, da nur dort die Adressen der Betreiber vorliegen. Die Postkarte kann portofrei an die Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH zurückgesendet werden, so dass den Betreibern keine Kosten entstehen. 

Bitte unterstützen Sie diese Aktion innerhalb Ihres Verbandes. Die erlangten Erkenntnisse werden wieder veröffentlicht werden.

25.10.2022
Notstromkonzept mit Wasserkraftanlagen

Das E-Werk Schweiger hat für die oberbayerische Gemeinde Oberding ein Notstromkonzept entwickelt. Vier lokale Wasserkraftanlagen sichern die Versorgung der kritischen Infrastruktur bei Stromausfall. 

München, 25. Oktober 2022. Wenn es in der Gemeinde Oberding am Münchner Flughafen einmal zu einem Blackout kommen sollte, bleiben das Rathaus, die Arztpraxen und Apotheken weiter mit Strom versorgt - ebenso wie andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Dafür sorgt ein Notstromkonzept mit vier kleinen Wasserkraftanlagen, das der regionale Stromversorger, das E-Werk Schweiger, für die Gemeinde entwickelt hat. Es ist aber nicht das Resultat aus der aktuellen Gaskrise, sondern des sogenannten Schneechaos im Jahr 2005 im Münsterland. Das Konzept ist bis heute einsatzbereit und zeigt, wie Wasserkraftwerke unter 500 Kilowatt Leistung zu einer sicheren Notstromversorgung beitragen können. 

Die komplette Mitteilung finden Sie im pdf.

24.10.2022
Multitalent Wasserkraft kann Ökologie, Ökonomie und Sozial - von Jan Kiver

Vortrag Andrea von Haniel, Geschäftsführerin der E-Werke Haniel Haimhausen, und Fritz Schweiger, Geschäftsführer des EW-Schweiger sowie Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. auf dem 8. Bayerischen  WasserkraftForum der Gemeindezeitung in Gersthofen.

Andrea von Haniel, Geschäftsführerin der E-Werke Haniel Haimhausen, und Fritz Schweiger, Geschäftsführer des EW-Schweiger, sind beide Vertreter der sogenannten kleinen Wasserkraft, die seit vielen Jahren die Naturschutzlobbyisten besonders im Visier haben. Anlass genug, um einmal mehr zu verdeutlichen, was die großen Leistungen der kleinen Wasserkraft sind. 

Am Beispiel des reinen Ökostromanbieters E-Werke Haniel skizzierte von Haniel die Rahmenbedingungen für ein Kleinwasserkraftunternehmen mit vier Stromerzeugungsanlagen und eigenem Stromversorgungsnetz und Vertrieb, also einem vollintegrierten Versorgungsunternehmen mit elf Mitarbeitenden. Seit knapp 130 Jahren liefert der Familienbetrieb ausschließlich Ökoenergie an die Menschen in der Region Haimhausen, nördlich von München. War es ursprünglich nur Wasserkraftstrom (aktuell knapp fünf Millionen Kilowattstunden Jahreserzeugung) so ist das Erzeugungsportfolio mit drei Photovoltaikanlagen und Beteiligungen an Wind- und Solarparks erweitert worden. Rund 3.000 Kunden werden zuverlässig mit 100 Prozent Ökostrom versorgt. Besonders zufrieden zeigt sich von Haniel, dass alle ihre Wasserkraftanlagen fischdurchgängig und die genutzten Gewässer in einem guten ökologischen Zustand sind. Was die Kleinwasserbetreiber vielleicht den Wasserkraftwerkskonzernen in Sachen Ökologie voraushaben: Sie stammen aus der Region und leben in ihr, so dass sie ihre Anlagen für die Menschen in der Region ökologisch betreiben wollen und nicht, weil es der Gesetzgeber fordert. Die hohe Akzeptanz vor Ort gibt ihnen Recht. Die Natur stellt eine fantastische Ressource zur Verfügung, so dass mit entsprechend sorgsamem Umgang der Natur auch wieder etwas zurückgegeben werden kann, so von Haniel. Die Erfahrungen zeigen, dass je umständlicher die ökologischen Maßnahmen für Naherholungssuchende zu erreichen sind, umso besser ist es für die Natur und den Artenreichtum. Bei allen Ökomaßnahmen war das konstruktive Miteinander zwischen Behörden und Betrieb ausschlaggebend für die rasche und erfolgreiche Umsetzung, betonte von Haniel.

Fritz Schweiger, der auch 1. Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e. V. (VWB) ist, war es in seinem Vortragsteil wichtig zu verdeutlichen, dass gerade auch die kleine Wasserkraft mit ihrer Verwurzelung in der Region einen erheblichen Beitrag zur ökologischen Entwicklung, zum Klimaschutz, zur Stromversorgungssicherheit, zur Energieeffizienz- und Energieeinsparung sowie zur Energiekrisenbewältigung beitragen kann. Kleinwasserkraftwerke können zumindest für die kritische Infrastruktur wie Rathaus, Feuerwehr, Polizei, medizinische Einrichtungen, Lebensmittelversorgung, Schulen, Bürgerhäuser und Sporthallen in ihrer Funktion als Not-Zentren und Straßenbeleuchtung sowie die Energie-Schaltzentrale, Kommunikationseinrichtungen, Wasserversorgung oder Pumpen den notwendigen Strom bereitstellen, wenn der Rest der Republik im Nullenergiestatus verharrt. Das ist kein Zauberwerk, sondern vorausschauende Planung als Reaktion auf den größten Blackout der Nachkriegsgeschichte im Jahr 2006. Am Beispiel seines Familienunternehmens verdeutlichte Schweiger, wie essenziell die kleine Wasserkraft in einem Notstromversorgungskonzept für sein regionales Versorgungsgebiet in der Gemeinde Oberding nord-östlich von München wirken kann. Der Vorteil der sieben örtlichen Wasserkraftanlagen an der Dorfen liegt in ihrer Dezentralität. Für den Krisenfall wurde das Stromnetz mit seinen Trafos und Schaltanlagen so konfiguriert, dass die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur gezielt mit der nötigen elektrischen Energie aus den entsprechenden Wasserkraftanlagen versorgt werden können. Die Vorteile der kleinen Wasserkraftwerke liegen auf der Hand. Ihr „Treibstoff“ Wasser für die Turbinen ist praktisch unbegrenzt, so dass mit Hilfe dieser Ressource eine CO2-freie Inselstromversorgung aufgebaut, das Stromversorgungsnetz stabilisiert und eine kontinuierliche zuverlässige Stromeinspeisung gewährleistet werden kann. 

Als Notnagel steht noch ein Notstromdieselaggregat zu Verfügung, das wenn möglich nicht eingesetzt werden soll.

Schweiger wünscht sich von der Politik, dass sie bei aller Priorisierung des Klima- und Naturschutzes nicht aus den Augen verliert, dass ohne eine sichere und bezahlbare Energie-/Stromversorgung die Energiewende zum Scheitern verurteilt ist. Klimaschutz, CO2-Neutralität, Versorgungssicherheit auch im Krisenfall, Energieeffizienz und Bezahlbarkeit sind eng miteinander verzahnt. 

18.10.2022
Erfolgreiches drittes Wasserkraft-Seminar

Auf der diesjährigen Tagung der bayerischen Wasserkraftverbände VWB und LVBW standen innovative Anlagenkonzepte und Wissenswertes für den Anlagenbetrieb im Mittelpunkt. 

München / Regensburg, 18. Oktober 2022. Rund 80 Teilnehmer aus der Wasserkraftbranche, von Behörden und aus der Wissenschaft sind am 6. Oktober 2022 zum dritten Wasserkraftseminar nach Straubing gekommen. Getagt wurde im neuen Gebäude für Forschung und Lehre des Straubinger Campus für Biotechnologie und Nachhaltigkeit der Technischen Universität München (TUMCS). Im Mittelpunkt standen Berichte aus der Praxis und aus der Forschung, die in Diskussionsrunden vertieft wurden. Eingeladen hatten die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG. 

In seiner Begrüßung dankte Fritz Schweiger, Vorsitzender der VWB, den Anlagenbetreibern sowie den der Wasserkraftnutzung verbundenen Stakeholdern für ihr großes Engagement in diesem Jahr, um im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sowie in weiteren einschlägigen, gesetzlichen Regelungen stabile Rahmenbedingungen für kleine Wasserkraftanlagen aufrechtzuerhalten. Es sei versucht worden, die kleine Wasserkraft innerhalb der Erneuerbaren Energien als zweitklassig einzustufen, kritisierte Schweiger. So war in der EEG-Novelle zunächst geplant, Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung das überragende öffentliche Interesse abzusprechen, während alle anderen Erneuerbaren-Energien-Technologien dieses für sich beanspruchen können. Weiterhin sollte die Einspeisevergütung für diese Anlagengröße abgeschafft werden. „Mit unseren intensiven Anstrengungen konnten wir die Benachteiligung der Wasserkraft verhindern“, betonte Schweiger, appellierte aber auch, nicht nachzulassen im Einsatz und in den Bemühungen für die kleine Wasserkraft.

Die komplette Meldung finden Sie im pdf.

11.08.2022
„Wasserkraft ist der Garant für Klimaschutz und regionale Versorgungssicherheit“

Der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, MdL Florian Streibl, zu Gast auf der Jahreshauptversammlung der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) ++ Wasserkraftanlagen spielen eine enorme Rolle in der regionalen Wertschöpfung und garantieren Bayerns Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Klimaschutz, sondern auch Energiesicherheit

Zur Jahreshauptversammlung trafen sich am 10. August 2022 die Mitglieder der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB). Im Augustiner Schützengarten in München stellten Vorstände der VWB sowie Referenten, darunter Florian Streibl, Mitglied des Landtags (MdL) und Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER, die Bedeutung der Wasserkraft als stabilitäts- und sicherheitspolitischer Faktor für die bayerische Stromversorgung heraus.

Die komplette Nachricht finden Sie im pdf-Dokument.

25.07.2022
„Wir müssen eine unternehmer- und energiefreundliche Kultur in den Behörden schaffen“

Bundestagsabgeordnete Daniel Föst und Dr. Lukas Köhler zu Gast in der Dachauer Würmmühle ++ VWB-Vertreter Ludwig Kraus und Fritz Schweiger: Behörden müssen Ökologie, Ökonomie und Soziales gleichermaßen in Entscheidungen berücksichtigen 

München, 25. Juli 2022. Sichtlich beeindruckt zeigten sich die Bundestagsabgeordneten (FDP) Daniel Föst und Dr. Lukas Köhler bei ihrem Besuch der Würmmühle in Dachau. Am 21. Juli 2022 trafen sie dort mit Ludwig Kraus, Inhaber der Mühle und des dazugehörigen Wasserkraftwerks, sowie Fritz Schweiger, erster Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), zusammen. Nach einem intensiven Austausch über die aktuelle Situation der kleinen Wasserkraft und nötige Schritte, um das Potenzial der Anlagen für die Energiewende und den Klimaschutz weiter zu heben, konnten sie sich auf einem Rundgang einen Eindruck von dem Müllerhandwerk und der Wasserkrafttechnologie verschaffen. 

Die komplette Meldung lesen Sie im pdf

14.07.2022
Warum die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 2027 verfehlt werden - von Reinhard W. Moosdorf

Die WRRL hat sich das sehr ambitionierte Ziel gesetzt, sämtliche Europäischen Gewässer in einer guten oder sehr guten ökologischen Zustand zu versetzen. Sie ist darin in ein Netz internationaler Bemühungen eingebunden. 

Insofern umfasst das selbst gesetzte Aufgabengebiet der WRRL zwar auch Küstengewässer, Übergangsgewässer und Grundwasser, doch liegt das praktische Hauptaugenmerk seit ihrem Inkrafttreten auf den landseitigen Oberflächengewässern, insbesondere auf den Flüssen und Seen. 

Obwohl seither viel erreicht wurde, führen dennoch Defizite dazu, dass die Ziele auch 2027 nach fast 30 Jahren verfehlt werden. Das hat einen Grund in der Größe der Aufgabe, aber auch in grundsätzlichen methodischen Schwächen. 

In dem ersten Teil wird auf diese methodischen Schwächen eingegangen, Im zweiten Teil hingegen werden sie wieder ausgeklammert, um so Lösungen und Prozesse nahe legen zu können, mit denen auch unter aktuellen Rahmenbedingung Fortschritte erzielt werden können. 

Das komplette Dikument finden Sie in nachfolgendem Link oder dem PDF-Dokument.

08.07.2022
Wasserkraftbranche ist erleichtert

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) begrüßt Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für die Wasserkraft und Aufrechterhaltung des Förderrahmens im EEG 2023 

Berlin, 8. Juli 2022. Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) begrüßt die Verabschiedung des sogenannten Osterpaketes mit den darin enthaltenen Beschlüssen zur kleinen Wasserkraft. „Wir sind erleichtert, dass die zuvor geplanten Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden und so der Fortbestand Tausender kleiner Wasserkraftanlagen nun wieder gesichert ist“, sagt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW. „Die Wasserkraft kann damit weiter ihren Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit leisten.“ 

Die komplette Pressemitteilung finden Sie in nachfolgendem PDF-Dokument. 

27.06.2022
Absurd: Energiekrise in Deutschland und gleichzeitig werden die Wasserkraftwerke abgeschafft

Nächste Woche steht das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ in Berlin zur Abstimmung im Bundestag: Habecks „Osterpaket“. Damit sollen bürokratische Hemmnisse beseitigt und der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Aber die Realität sieht anders aus: 

Habecks „Osterpaket“ bedeutet für die Wasserkraft genau das Gegenteil:

- Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung. Ertüchtigungen und Neubauten werden so verhindert. 

- Das neu eingeführte, „überragende öffentliche Interesse“ für erneuerbare Energien gilt NICHT für die Wasserkraft. Dadurch entsteht eine 2-Klassengesellschaft in der erneuerbaren Energieerzeugung. Das betrifft in Deutschland rund 7.300 Anlagen. 

- Für viele bedeutet dies über kurz oder lang das AUS.

Gesetzesinitiative schockiert:

Der Koalitionsvertrag hat noch für Euphorie und Aufbruchsstimmung in der Branche gesorgt. Dann aber kam Habecks Osterpaket. Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW):

„Wir trauten unseren eigenen Augen nicht: ALLE Erneuerbaren waren im überragenden Öffentlichen Interesse, nur die Wasserkraft nicht. Zudem wurden alle Wasserkraftanlagen unter 500 Kilowatt von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Ertüchtigungen und Neubauten werden so ausgebremst.“ 

Die komplette Pressemitteilung finden Sie im nachfolgenden pdf-Dokument.

23.06.2022
„Es ist ein himmelschreiender Dissens!“

Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW) reagiert entsetzt auf die Ankündigung von Robert Habeck, wieder stärker auf Kohlestrom zu setzen - während parallel dazu die Vernichtung von jährlich drei Milliarden Kilowattstunden Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland durch die Novelle des EEG 2023 geplant wird. 

Berlin, 23. Juni 2022. Rund 6.500 Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland fürchten seit diesem Frühjahr um die Existenz ihrer Anlagen, die durch die geplante Streichung der Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gefährdet ist. Etwa drei Milliarden Kilowattstunden schadstofffreien Strom produzieren sie jedes Jahr. Sie versorgen damit deutschlandweit rund eine Million Haushalte sowie ihre kleinen und mittelständischen Betriebe mit dezentral erzeugter, regenerativer und CO2-freier Energie. Sie reduzieren den Bedarf an klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um jährlich rund 3 Millionen Tonnen CO2 und verringern den Bedarf an fossil erzeugten Stromimporten. Also genau das, was im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes dringend gefordert ist. Dabei erfüllen sie sämtliche Umweltschutzauflagen, denn sonst wäre der Betrieb ihrer Anlagen rechtlich gar nicht zulassungsfähig. 

Die komplette Pressemitteilung entnehmen Sie dem nachfolgenden pdf-Dokument

02.06.2022
„Bayern ist ein Wasserkraftland, die Wasserkraft muss erhalten bleiben“

Tage der Wasserkraft Ende Mai in Bayern lockten Hunderte von Besuchern an ++ Besucher äußern großes Unverständnis für die Pläne der Ampel-Regierung ++ Kommunalpolitiker sichern Unterstützung zu 

München / Regensburg, 2. Juni 2022. Auf großes Interesse aus der Bevölkerung und viel Unterstützung von Bürgermeistern, Land- und Gemeinderäten sowie Bundestagsabgeordneten sind die Tage der Wasserkraft Ende Mai gestoßen. 21 Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern hatten zu einem Tag der offenen Tür eingeladen. „Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft“ lautete das Motto. 

Auf Führungen und in Vorträgen stellten sie die älteste regenerative Energie im Freistaat vor, die auch heute noch etwa 15 Prozent zur Gesamtstromerzeugung in dem Bundesland beiträgt. Dabei informierten sie über ein ernstes Anliegen: Sollte das novellierte Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) mit dem aktuellen Gesetzesentwurf Anfang 2023 in Kraft treten, droht vielen Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung langfristig das Aus. Denn die Bundesregierung sieht vor, die Einspeisevergütung für Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen zu streichen. Dies stieß bei den Besuchern ebenso wie bei Kommunalpolitikern auf Unverständnis - gehören doch die mittelständischen Betriebe wie Getreidemühlen und Sägewerke mit ihren Wasserkraftanlagen fest zum Ortsbild und zur lokalen Wirtschaft dazu. Schon im Vorfeld, aber auch auf den Veranstaltungen betonten die Politiker ihr Unverständnis für die Pläne der Ampel-Regierung und sicherten den heimischen Betrieben ihre Unterstützung zu. 

Die komplette Pressemitteilung finden Sie in nachfolgendem pdf-Dokument und unter der Rubrik “Pressemitteilungen”

19.05.2022
Bayerische Wasserkraftverbände unterstützen bundesweite Protestaktion

München / Regensburg, 18. Mai 2022. Zusammen mit 34 weiteren Landes- und Bundesverbänden aus der Energie- und Wasserwirtschaft haben die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftverbände (LVBW) eG eine Erklärung an die Bundesregierung eingereicht. Darin wehren sie sich gegen die geplante existenzbedrohende Benachteiligung von Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) 2023 und fordern die Streichung der umstrittenen Neuregelungen. 

Die Erklärung „Keine Diskriminierung der Wasserkraft im EEG 2023“, die in einer Kurz- und einer Langfassung vorliegt, wurde vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und dem Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) initiiert. „Wir tragen die Erklärung zu einhundert Prozent mit“, betont Fritz Schweiger, Vorsitzender der VWB. „Über 50 Prozent der Wasserkraftanlagen, die betroffen wären, befinden sich in Bayern. Wir sind nicht bereit, den wirtschaftlichen Schaden für Tausende von mittelständischen Betrieben und den Verlust von rund einer Milliarde CO2-freiem Strom aus Wasserkraft pro Jahr einfach hinzunehmen.“ Hans-Peter Lang, Vorsitzender der LVBW, ergänzt: „Die geplanten Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Der Schaden, den sie den Standorten zufügen würden, ist umso größer.“ 

Die komplette Pressemitteilung sowie die Erklärung “Keine Diskriminierung der Wasserkraft im EEG 2023” finden Sie unter der Rebruk “Pressemitteilungen” unter nachfolgendem Link.

18.05.2022
Zukunft Strom - gemeinsam mit der Wasserkraft

Ende Mai laden Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern zu einem Tag der offenen Tür ein ++ Gemeinsam für die sichere, saubere und regionale Energieerzeugung aus Wasserkraft 

München / Regensburg, 18. Mai 2022. „Zukunft Strom - gemeinsam mit der Wasserkraft“: So lautet das Motto der „Tage der Wasserkraft“ Ende Mai in Bayern. Mit Start an Christi Himmelfahrt am 26. Mai 2022 öffnen bis Ende des Monats rund 20 Betreiber von Wasserkraftanlagen an jeweils einem Tag ihre Tore. Die meisten Veranstaltungen finden am Samstag, den 28. Mai 2022, statt. Die Besucherinnen und Besucher haben die Gelegenheit, in ihrer Region eine Wasserkraftanlage zu besichtigen und in Vorträgen mehr über die klimaschonende Technologie und ihre Bedeutung für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung zu erfahren. Bei zahlreichen Tagen der Wasserkraft werden Gäste aus der Politik Grußworte sprechen, häufig runden kulinarische Angebote die Veranstaltung ab. Die Tage der Wasserkraft sind eine gemeinsame Aktion der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V und des Landesverbandes Wasserkraftwerke in Bayern (LVBW) eG. 

Grußworte aus der Politik, Vorträge und Besichtigungen 

Ein Beispiel ist der Tag der offenen Tür beim Säge- und Hobelwerk Mitterfelner am Samstag, 28. Mai 2022, ab 10 Uhr in Reisbach im Landkreis Dingolfing-Landau. Nach einem Grußwort und politischen Bericht des Bundestagsabgeordneten Max Straubinger wird Otto Mitterfelner, Vorstandsmitglied des LVBW, in einem Vortrag über die älteste regenerative Technologie im Freistaat informieren sowie die Funktionsweise und Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz erläutern. Auf einem Rundgang besichtigen die Besucherinnen und Besucher anschließend die Wasserkraftanlage und haben in der abschließenden Diskussionsrunde Gelegenheit, mitzudiskutieren. 

Ein anderes Beispiel ist der „Tag der offenen Wasserkraft-Tür“ am Samstag, 28. Mai 2022, im E-Werk Schweiger in Schwaig/Oberding im Landkreis Erding. Der bunte Tag beginnt um 10 Uhr mit Grußworten und Freibier. Bernhard Mücke, Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberding, hat bereits sein Kommen zugesagt, ebenso mehrere Gemeinderäte. Anschließend sind die Gäste zu Führungen im Wasserkraftwerk und in der Schaltwarte eingeladen. Gelegenheit zum Austausch und für Fragen gibt es auf dem Rundgang und während der Brotzeit ab 12 Uhr. 

Das Klostermühlenmuseum in Thierhaupten im Landkreis Augsburg öffnet am Sonntag, 29. Mai, von 13 bis 18 Uhr seine Tore. Unter dem Motto „Historische Wasserkraftnutzung - ein Einblick im Klostermühlenmuseum“ erläutert das Museumsteam auf Kurzführungen die Jahrhunderte alte Wasserkraftnutzung als Antrieb für die verschiedensten Mühlentypen, ebenso wie die heutige museale Nutzung und Gewinnung von elektrischem Strom. 

Das Wasserrad des Museums, das Ende des 19. Jahrhunderts in die ehemalige Getreidemühle eingebaut wurde, ist bis heute in Betrieb. Andere Veranstalter haben unter anderem geführte Uferrundgänge, Führungen im Sägewerk und einen Turbinenkaffee angekündigt. 

Existenz kleiner Wasserkraftanlagen bedroht 

Die Tage der Wasserkraft finden vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 statt. In dem Gesetzesentwurf sind drastische Verschlechterungen für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung und eine Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber allen anderen Erneuerbare Energien-Technologien geplant. Sollten die Pläne ab Januar 2023 umgesetzt werden, stünde die Existenz zahlreicher Wasserkraftanlagen auf dem Spiel. „Wir laden unsere Mitbürgerinnen und –bürger herzlich ein, sich selbst ein Bild von der Wasserkraft zu machen und uns in unserem Bemühen für angemessene Förder- und Betriebsbedingungen zu unterstützen“, sagt Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der VWB. 

Die teilnehmenden Anlagen finden Sie in nachfrolgendem pdf-Dokument

17.05.2022
Teilnehmer der Aktion Tage der Wasserkraft vom 27. Mai bis 06. Juni 2022

In dem nachfolgenden Pdf-Dokument finden Sie die aktuelle Liste der Teilnehmer an der Aktion Tage der Wasserkraft 2022

02.05.2022
14 Fakten zur Wasserkraft

In dieser pdf-Datei finden Sie 14 Fakten zur Wasserkraft

11.04.2022
BDW-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der EEG-Novelle 2023 vom 6.4.2022: EEG-Förderstopp bedeutet „Aus“ der Kleinen Wasserkraft

Rolle rückwärts beim Klimaschutz: Millionen kWh CO2-freie, verlässlich verfügbare, flexibel regelbare und netzdienliche Stromerzeugung aus Wasserkraft werden zurückgebaut ++ Gesetzentwurf des Klimaschutzministeriums zur EEG-Novelle 2023 zerstört die Kleine Wasserkraft ++ Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung fallen künftig aus der EEG-Vergütung ++ Kein übergeordnetes öffentliches Interesse für die Wasserkraft ++ Bei Umsetzung droht Rückbau der Kleinen Wasserkraft

„Jede kWh Erneuerbare Energie zählt!“ – nur nicht die aus Wasserkraft?

Zu verschiedenen Anlässen der vergangenen Wochen hat Bundesminister Robert Habeck zu Recht auf die gigantische Herausforderung des zur Bekämpfung des Klimawandels so dringend erforderlichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien hingewiesen. Dazu sei jede Kilowattstunde Erneuerbare Energie notwendig und alle Technologien gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Die aktuelle sicherheitspolitische Krise verschärft diese Erkenntnis zusätzlich, da wir in hohem Maße abhängig von Importen fossiler Energieträger sind. Die Bedeutung heimischer Versorgungssicherheit und bezahlbarer Energie wird auf dramatische Weise wieder ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Angesichts dieser Situation verbietet es sich, die heimischen Erneuerbaren einzuschränken. Aber genau das würde eine Umsetzung des am 6.4.2022 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfes zur Novellierung des EEG 2023 und weiterer Gesetze für die Wasserkraft bewirken! Es ist geradezu paradox, dass nun ausgerechnet die stetig verfügbare, flexibel regelbare, netzstabilisierende und der Versorgungssicherheit dienende Wasserkraft ausgebremst, schon mittelfristig zurückgebaut und damit langfristig zerstört werden soll. Das absolute Gegenteil ist erforderlich: Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Wasserkraft zu erhalten und zu unterstützen, damit sie ihre vielfältigen Vorteile für das zukünftig auf 100% Erneuerbaren beruhende Energiesystem entfalten kann. 

EEG-Gesetzentwurf zerstört die Kleine Wasserkraft, anstatt sie zu fördern

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf der EEG-Novelle 2023 hat zu großer Bestürzung darüber geführt, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft derartig verschlechtert werden sollen, dass schon mittelfristig eine bestehende, absolut klimafreundliche, leistungsfähige und hoch-effiziente Infrastruktur zur Energieerzeugung zerstört wird. So werden mit der Änderung in § 40 Absatz 2 Satz 1 EEG 2023 sowohl zu ertüchtigende Bestandsanlagen als auch neugebaute kleine Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW mit Inkrafttreten des EEG 2023 künftig von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Dies bedeutet nicht weniger als einen künftigen EEG-Förderstopp für die kleine Wasserkraft. Betroffen wären schon mittelfristig rd. 90% der insgesamt 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, die in die Anlagenklasse bis 500 kW Leistung fallen. Ohne Zukunftsperspektive würden diese Anlagen nicht modernisiert oder neu gebaut, sondern zurückgebaut. Jedes Jahr würden damit zig Millionen Kilowattstunden CO2-freier Strom aus Wasserkraft verloren gehen. Begründet wird der Förderstopp dabei mit den angeblich „besonderen gewässerökologischen Auswirkungen“ der kleinen Wasserkraft. Dies ist jedoch nicht stichhaltig, da Wasserkraftanlagen schon nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der Einhaltung der Anforderungen aus den §§ 33-35 ihre ökologische Verträglichkeit nachweisen. 

 

Öffentliches Interesse für Erneuerbare Energie „ja“ - aber nicht für die Wasserkraft!?

Dass die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wasserkraft mit dem Förderstopp für die kleine Wasserkraft nun dramatisch verschlechtert werden sollen, kommt darüber hinaus auch darin zum Ausdruck, dass der Wasserkraft im Gegensatz zu allen anderen Erneuerbaren das im Gesetzentwurf in § 2 EEG 2023 gerade neu verankerte übergeordnete öffentliche Interesse mit einer Ergänzung in § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) direkt wieder abgesprochen wird. Das ist vollkommen unbegründet und stellt eine einseitige Diskriminierung der Wasserkraft dar. Die aktuelle Ukraine-Krise macht doch gerade überdeutlich, wie wichtig eine eigenständige, stabile und krisensichere heimische Energieversorgung für uns ist. Dabei kann gerade die Wasserkraft hier einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. 

Verknüpfung von Förder- und Fachrecht baut unnötige zusätzliche Hürden auf

Darüber hinaus wird die mit dem EEG 2014 aus guten Gründen abgeschaffte Verknüpfung des Förderrechts mit dem Fachrecht (WHG) wieder eingeführt und mit weitreichenden Sanktionsregelungen zusätzlich verschärft. So wird mit der Änderung von § 40 Absatz 2 und 4a EEG 2023 die Vergütung von Strom aus Wasserkraft mit der Einhaltung der §§ 33-35 WHG in Verbindung gebracht. Künftig soll eine entsprechende wasserbehördliche Bescheinigung auch bei nicht zulassungspflichtigen Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden. Zudem soll künftig auch nach erfolgter Genehmigung und während des laufenden EEG-Vergütungszeitraums bei modernisierten oder auch neu errichteten Anlagen die laufende Vergütung gestrichen werden können.

EEG-Gesetzentwurf ist ein Desaster – Wasserkraft braucht Unterstützung statt Abschaffung!

Diese Änderungen im Gesetzentwurf sind absolut kontraproduktiv im Sinne der klima- und energiepolitischen Zielerreichung und müssen dringend wieder gestrichen werden. Denn gerade die stetig verfügbare und netzstabilisierende Wasserkraft liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Die Einhaltung der §§ 33-35 WHG ist fachrechtlich hinlänglich geregelt, inklusive empfindlicher Sanktionsmöglichkeiten und bedarf keiner zusätzlichen Verknüpfung mit dem EEG. Zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele müssen Anreize für Investitionen in die Ertüchtigung und den Neubau von Wasserkraftanlagen gesetzt werden, anstatt einen Förderstopp auszurufen. Die Ausnahme kleiner Wasserkraftanlagen <500 kW Leistung von der EEG-Vergütung gemäß § 40 EEG 2023 Absatz 1 muss dringend wieder rückgängig gemacht werden. Stattdessen wird empfohlen, eine neue Vergütungsklasse für Wasserkraftanlagen <100 kW einzuführen, deren Wirtschaftlichkeit mit einer kostendeckenden Vergütung von 19,5 €-Cent/kWh herzustellen und die Degression der Vergütung nach Absatz 5 zu streichen. Ziel muss es sein, den Anlagenbestand zu sichern und die Potenziale zur Leistungserhöhung durch die Modernisierungdes Bestands und den ökologisch verträglichen Ausbau an bereits bestehenden Stauanlagen zu heben. Denn „jede Kilowattstunde Erneuerbare Energie wird benötigt“, gerade auch die dezentrale, flexible, netzstabilisierende, insel-, notstrom- und schwarzstartfähige Stromerzeugung aus Wasserkraft.

 

18.03.2022
BDW-Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf: Einseitige Diskriminierung der Wasser-kraft ist falsches Signal

Aktuelle sicherheits- und energiepolitische Krise verdeutlicht Notwendigkeit aller Erneuerbarer Energien +++ Rahmenbedingungen für die Wasserkraft verschlechtern sich +++ EEG-Referentenent-wurf stößt auf Unverständnis

Noch in der Pressekonferenz zur Eröffnungsbilanz hat Bundesminister Robert Habeck zu Recht auf die gigantische Herausforderung des zur Bekämpfung des Klimawandels so dringend erforderlichen Aus-baus der Erneuerbaren Energien hingewiesen. Dazu sei jede Kilowattstunde Erneuerbare Energie not-wendig und alle Technologien gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Die aktuelle sicherheitspolitische Krise verschärft diese Erkenntnis zusätzlich, da wir in hohem Maße abhängig von Importen fossiler Energieträger sind. Die Bedeutung heimischer Versorgungssicherheit und bezahlbarer Energie wird auf dramatische Weise wieder ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Angesichts dieser Situation ver-bietet es sich, die heimischen Erneuerbaren einzuschränken. Aber genau das würden die Änderungs-vorschläge des Referentenentwurfs zur Novellierung des EEG 2023 und weiterer Gesetze für die Was-serkraft bewirken! Es ist geradezu paradox, dass nun ausgerechnet die stetig verfügbare, flexibel re-gelbare, netzstabilisierende und der Versorgungssicherheit dienende Wasserkraft ausgebremst und in vielen Fällen sogar der Rückbau eingeleitet werden soll. Das absolute Gegenteil ist erforderlich: Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Wasserkraft zu unterstützen, damit sie ihre vielfältigen Vorteile für das Erneuerbare Energiesystem der Zukunft entfalten kann.

EEG-Referentenentwurf schränkt die Wasserkraft unnötig ein, anstatt sie zu fördern

Die Auswertung des Referentenentwurfs hat mit Blick auf die Änderungsvorschläge im Bereich der Wasserkraft nicht nur zu Enttäuschung darüber geführt, dass die im Vorfeld übermittelten Empfehlun-gen des BDW nicht berücksichtigt wurden, sondern vielmehr große Bestürzung darüber ausgelöst, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft sogar verschlechtert werden sollen. Damit bleibt der Referentenentwurf weit hinter dem zurück, was angesichts der enormen klima- und energiepoliti-schen, aber auch der geopolitischen Herausforderungen und der darauf ausgerichteten ambitionierten Ziele der Bundesregierung eigentlich geboten ist. So muss zur Erreichung der Ziele der dringend erfor-derliche Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht nur stark forciert, sondern auch durch verlässlich verfügbare, regel- und speicherbare Technologien wie die Wasserkraft unterstützt werden. Dazu wird jede Kilowattstunde Erneuerbare Energie benötigt, gerade auch die dezentrale, flexible, netzstabilisie-rende, insel-, notstrom- und schwarzstartfähige Stromerzeugung aus Wasserkraft.

Öffentliches Interesse für Erneuerbare Energie „ja“ - aber nicht für die Wasserkraft!?

Dass sich die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nun sogar verschlechtern, kommt insbe-sondere darin zum Ausdruck, dass der Wasserkraft im Gegensatz zu allen anderen Erneuerbaren das im Referentenentwurf in § 2 EEG 2023 gerade neu verankerte übergeordnete öffentliche Interesse mit einer Ergänzung in § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) direkt wieder abgesprochen wird. Das ist vollkommen unbegründet und stellt eine einseitige Diskriminierung der Wasserkraft dar. Die aktuelle Ukraine-Krise macht doch gerade überdeutlich, wie wichtig eine ei-genständige, stabile und krisensichere heimische Energieversorgung für uns ist. Dabei kann gerade die Wasserkraft hier einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Verknüpfung von Energie- und Fachrecht baut zusätzliche Hürden für Ertüchtigungsmaßnahmen auf

Darüber hinaus wird die mit dem EEG 2014 aus guten Gründen abgeschaffte Verknüpfung des Energierechts mit dem Fachrecht (WHG) wieder eingeführt und mit weitreichenden Sanktionsregelungen zusätzlich verschärft. So wird mit der Änderung von § 40 Absatz 2 und 4a EEG 2023 die Vergütung von Strom aus Wasserkraft mit der Einhaltung der §§ 33-35 WHG in Verbindung gebracht. Künftig soll eine entsprechende wasserbehördliche Bescheinigung auch bei nicht zulassungspflichtigen Ertüchtigungs-maßnahmen erforderlich werden. Zudem soll künftig auch nach erfolgter Genehmigung und während des laufenden EEG-Vergütungszeitraums bei modernisierten oder auch neu errichteten Anlagen die laufende Vergütung gestrichen werden können.

Änderungsvorschläge sind kontraproduktiv – Wasserkraft braucht Unterstützung statt Gängelung!

Diese Änderungsvorschläge sind absolut kontraproduktiv im Sinne der klima- und energiepolitischen Zielerreichung und müssen dringend wieder gestrichen werden. Denn gerade die stetig verfügbare und in den Versorgungsnetzen stabilisierend wirkende Wasserkraft liegt im übergeordneten öffentli-chen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Die Einhaltung der §§ 33-35 WHG ist fachrechtlich hinlänglich geregelt, inklusive empfindlicher Sanktionsmöglichkeiten und bedarf daher keiner zusätzli-chen Verknüpfung mit dem EEG. Zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele müssen statt-dessen die Anreize für Investitionen in die Ertüchtigung und den Neubau von Wasserkraftanlagen ver-bessert werden. Dazu wird die Empfehlung bekräftigt, in § 40 EEG 2023 Absatz 1 eine neue Vergü-tungsklasse für Wasserkraftanlagen <100 kW einzuführen, deren Wirtschaftlichkeit mit einer kosten-deckenden Vergütung von 19,5 €-Cent/kWh herzustellen und die Degression der Vergütung nach Ab-satz 5 zu streichen. Ziel ist es, den Anlagenbestand zu sichern und die Potenziale zur Leistungserhö-hung durch die Modernisierung des Bestands und den ökologisch verträglichen Ausbau an bereits bestehenden Stauanlagen zu heben. Nur so wird die Wasserkraft ihre vielfältigen Vorteile in ein künftig auf 100% Erneuerbaren beruhendes Energiesystem einbringen können.

 

19.01.2022
„Wasserkraft zu nutzen, ist Gebot der Stunde“

Bayerische Wasserkraftverbände VWB und LVBW appellieren, Potenzial der Wasserkraft in Bayern zur klimaschonenden Stromerzeugung zu nutzen ++ Stromerzeugung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen ist Daseinsvorsorge und übergeordnetes öffentliches Interesse.

Mit Blick auf den aktuellen Austausch zwischen Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, appellieren die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG, das Potenzial der seit über 100 Jahren bewährten und ausgereiften Wasserkraft-Technologie stärker zu berücksichtigen. „Die Wasserkraft hat bereits einen Anteil von über ein Drittel an den erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung im Freistaat“, betont VWB-Vorsitzender Fritz Schweiger. Durch Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Steuerungsoptimierung durch die Digitalisierung von bestehenden Wasserkraftanlagen, könne ihr Beitrag zur Energieerzeugung mit überschaubarem Aufwand und ohne Eingriffe in die Natur noch um eine Milliarde Kilowattstunden erhöht werden. „Es ist ein Gebot der Stunde, die Wasserkraft zu nutzen“, appelliert Schweiger. Die VWB und der LVBW begrüßen daher den Vorstoß von Markus Söder, beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern neben Photovoltaik und Geothermie auch auf die Wasserkraft zu setzen. 

24.11.2021
„Wasserkraft zu nutzen, ist nachhaltiges Wirtschaften“

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft   e. V., zu Gast auf der Jahreshauptversammlung der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VBW) ++ Hohe Bedeutung der Wasserkraft für Energiewende und Klimaschutz durch stabile, grundlastfähige und versorgungssichere CO2-freie Stromerzeugung

Auf der Jahreshauptversammlung der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. am 19. November 2021 haben die Teilnehmer, darunter Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die Bedeutung der Wasserkraft für die sichere Stromversorgung mit regenerativen Energien und den Klimaschutz unterstrichen. Brossardt referierte, ebenso wie Werner Kröger vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung. Aufgrund der Pandemie fand die Veranstaltung als Videokonferenz statt. 

„Wir freuen uns über die hochkarätigen Gäste auf unserer Jahreshauptversammlung“, sagt Fritz Schweiger, Vorsitzender der VWB. „Dies spiegelt die Bedeutung der Stromerzeugung aus Wasserkraft für die Energieversorgung im Freistaat wider.“ 

 
 

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